Baumpflegebetrieb

Baumfällung – auch dort, wo es eng wird

Von der Fällung im freien Fall über Seilklettertechnik bis zum Abtrag mit Hubarbeitsbühne oder Autokran: Wir wählen das Verfahren passend zum Standort – mit Rücksicht auf Gebäude, Nachbarbäume und Bepflanzung.

  • Seilklettertechnik & Rigging
  • Hubarbeitsbühne & Kran
  • 30 Tage Festpreisgarantie
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Geht nicht, gibt’s nicht: Baumfällung durch erfahrene Baumkletterer

Wir bieten Ihnen professionelle und sichere Baumfällungen jeglicher Art. Mit Seilklettertechnik (SKT) und bei Bedarf zusätzlich mit Hebebühne oder Autokran fällen wir Ihre Bäume auch dort, wo herkömmliche Methoden aufgrund der Gegebenheiten nicht durchführbar sind.

Auch unter schwierigen Umständen finden wir eine Lösung – etwa wenn ein Baum eine gefährliche Schieflage entwickelt hat oder aufgrund von Alter oder Gesundheitszustand zunehmend zur Gefahr für Menschen und Gebäude wird. Äste und Stammstücke lassen wir kontrolliert ab und achten dabei stets auf benachbarte Bäume, Pflanzen und Gebäude.

Unabhängig von der Art der Fällung kümmern wir uns mit unseren Maschinen um Abtransport und Entsorgung des Grünguts. Stört Sie danach der verbleibende Wurzelstock, entfernen wir ihn per Wurzelstockfräsung.

  • Fällung jeder Art: Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne, Autokran
  • Kontrolliertes Ablassen von Ästen und Stammstücken über Rigging-Technik
  • Sicherung von Gebäuden, Wegen, Zäunen und Nachbargrundstücken
  • Abtransport und Entsorgung des Grünguts mit eigenen Maschinen – unabhängig vom Fällverfahren
  • Auf Wunsch Wurzelstockfräsung im Anschluss
  • Unterstützung beim Antrag auf Fällgenehmigung

Warum einen Baum fällen lassen?

Die Gründe sind unterschiedlich – nicht jeder führt zwangsläufig zur Fällung. Wir ordnen Ihre Situation fachlich ein, bevor entschieden wird.

  • Verkehrssicherheit

    Der Baum stellt wegen mangelnder Stand- oder Bruchsicherheit ein Risiko für Personen oder Sachwerte dar.

  • Geplante Baumaßnahme

    Ein Bauvorhaben macht die Entfernung des Baums erforderlich oder unvermeidbar.

  • Gartenumgestaltung

    Die neue Nutzung oder Gestaltung des Grundstücks lässt den Erhalt des Baums nicht zu.

  • Krankheit & Schäden

    Pilzbefall, Fäulnis oder Vorschäden beeinträchtigen Stabilität und Vitalität dauerhaft.

  • Licht & Nutzung

    Der Baum schränkt Lichtverhältnisse, Ertrag oder die Nutzbarkeit der Fläche erheblich ein.

  • Pflegeaufwand

    Laubfall, Fallobst oder der Zustand der Krone werden dauerhaft als störend empfunden.

Baumfällung mit Seilklettertechnik

Die Fällverfahren im Überblick

Welches Verfahren infrage kommt, entscheidet der Standort: Fallraum, Zufahrt, Zustand des Baums und was ringsherum geschützt werden muss.

Seilklettertechnik (SKT)

Stückweiser Rückbau von oben nach unten. Äste und Stammstücke werden kontrolliert abgelassen (Rigging) – das Verfahren für enge Hausgärten, Innenhöfe und Standorte ohne Zufahrt.

Hubarbeitsbühne

Zügiges und sicheres Arbeiten, wenn eine Zufahrt vorhanden ist – besonders sinnvoll bei geschädigten Bäumen, die nicht mehr beklettert werden sollten.

Autokran

Kronenteile und Stammstücke werden über Gebäude, Carports oder Zäune hinweg ausgehoben, statt sie im Baum abzulassen.

Fällkran

Anders als beim Autokran kann der Fällkran Schnitte in der Baumkrone Selbstständig durchführen und so eine schnelle und sichere Fällung gewährleisten.

Sie möchten ein unverbindliches Angebot?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns mit dem weiteren Vorgehen.

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Sind Sie unsicher, ob Ihr Baum wirklich gefällt werden muss?

Erst prüfen, dann fällen: Wir beurteilen Stand- und Bruchsicherheit nach der Visual-Tree-Assessment-Methode (VTA) und sagen Ihnen offen, wenn eine Pflegemaßnahme ausreicht. Bei Bedarf sind eingehendere Untersuchungen oder ein Baumgutachten möglich.

Zur Baumkontrolle

Und der Wurzelstock?

Stört Sie der nach der Fällung verbleibende Stock, fräsen wir ihn auf Wunsch direkt mit weg – die Fläche kann anschließend neu bepflanzt oder eingesät werden.

Zur Wurzelstockfräsung

Was ist vor einer Fällung zu beachten?

In Deutschland ist eine Baumfällung je nach Region an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. In unserem Einzugsgebiet gelten unter anderem eigene Baumschutzverordnungen in Forchheim, Erlangen, Herzogenaurach, Nürnberg, Fürth, Bamberg, Coburg und Bayreuth. Ist eine Fällgenehmigung nötig, beantragen wir sie auf Wunsch für Sie.

Baumschutzsatzung & Genehmigung prüfen

Messen Sie den Stammumfang in etwa einem Meter Höhe. Viele Kommunen schützen Bäume ab einem bestimmten Umfang – bei Verstößen drohen Bußgelder. Wir beantragen die Fällgenehmigung auf Wunsch für Sie.

Schonzeit beachten (1. März – 30. September)

Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt in diesem Zeitraum radikale Schnitte und Fällungen zum Schutz brütender Vögel. Ausnahmen bilden Fällungen in Hausgärten, schonende Pflegemaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Eigentumsverhältnisse klären

Steht der Baum genau auf der Grundstücksgrenze, handelt es sich um einen Grenzbaum – dann müssen beide Nachbarn der Fällung zustimmen.

Fläche freimachen

Platz für Abtransport und Maschinen schaffen, Fahrzeuge umparken, empfindliche Bereiche wie Gewächshaus oder Zaun vorab benennen – wir schützen sie während der Arbeiten.

Wie ist der Ablauf und das Vorgehen?

  1. 1Anfrage mit kurzer Beschreibung und – wenn möglich – Fotos
  2. 2Einschätzung anhand der Bilder oder Ortstermin am Baum
  3. 3Klärung von Genehmigung, Schonzeit und passendem Zeitpunkt
  4. 4Unverbindliches Angebot mit Verfahren, Aufwand und Entsorgung
  5. 5Terminabstimmung, Durchführung und saubere Übergabe

Bewertungen unserer Auftraggeber

Ausgezeichnet

Basierend auf 21 Bewertungen

Durchschnitt 5,0 von 5

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  • Volker KramerGoogle-Rezension

    Beeindruckend war die schnellen Abwicklung. Zwischen Angebotserstellung und Abwicklung des Auftrags vergingen keine 10 Tage. Nach einer kurzen Begehung und Absprache der Tätigkeiten kletterte und schnitt Hr. Redel gesichert und sehr sicher in der Baumkrone. Die vorher/nachher Bilder zeigen den Unterschied. Das abgeschnittene Astwerk wurde unmittelbar gehäckselt, kleinere trockene Äste, Laub und Wallnüsse sind eingesammelt und ebenfalls mit entsorgt worden.

  • Lü ChaGoogle-Rezension

    Bei ausschließlich 5-Sterne-Bewertungen war ich etwas skeptisch – aber es ist völlig berechtigt! Schnelle Reaktion auf unsere Anfrage (angebrochene Äste in alten Kiefern entfernen), seriöses Angebot, kurzfristiger Termin ermöglicht, sehr gute Arbeit. Werden wir bei Bedarf wieder anfragen!

  • NorbertGoogle-Rezension

    Die Baumfällungen (vier abgestorbene Eschen mit 15-20 m Höhe) wurden sehr professionell und ohne Beschädigungen benachbarter Gehölze durchgeführt.

  • Uwe MinderleinGoogle-Rezension

    Vom ersten Kontakt, über Planung und Kostenvoranschlag bis hin zur Durchführung waren wir sehr zufrieden. Wir können Baum&Erde sehr gerne weiter empfehlen!

  • Anna-Luise MartiusGoogle-Rezension

    „Team Baum&Erde“ war sehr pünktlich, gründlich und ordentlich beim Zuschnitt unserer Obstbäume und Hecken/Sträucher. Wir würden Sie jederzeit weiterempfehlen und sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis.

  • Röckelein PeterGoogle-Rezension

    Auftrag (mehrere Wurzeln entfernen) wurde pünktlich und sauber erledigt. Nix auszusetzen!!!

  • Claudia BauerGoogle-Rezension

    Ein weiteres Mal haben wir uns für die Leistungen von Baum&Erde entschieden und sind erneut begeistert. Der Rückschnitt zweier Bäume wurde zügig, gründlich und zuverlässig erledigt. Die Terminvereinbarung war wie immer einfach, die Absprachen liefen reibungslos und der Preis war absolut fair.

  • Birgit KrauthöferGoogle-Rezension

    Das zweite Mal war Herr Redel schon bei uns. Wir haben uns über den schnellen Termin gefreut. Die Arbeit war wie beim letzten Mal auch, professionell, ordentlich und ging schnell. Gerne wieder.

  • Beppo _Google-Rezension

    Schnelle Antwort auf unsere Anfrage, gute Beratung, professionelle und zuverlässige Ausführung, wir waren sehr zufrieden.

  • Michael KrausGoogle-Rezension

    Alles super gelaufen. Freundlich, kompetent. Sehr zu empfehlen!!

Baumfällung in Ihrer Region

Für häufig nachgefragte Orte haben wir Informationen zu lokalen Baumschutzregeln und Besonderheiten vor Ort zusammengestellt.

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Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung für die Fällung?

Das hängt von der kommunalen Baumschutzsatzung sowie von Art, Standort und Stammumfang ab. In unserem Einzugsgebiet gelten unter anderem eigene Regelungen in Forchheim, Erlangen, Herzogenaurach, Nürnberg, Fürth, Bamberg, Coburg und Bayreuth. Wir prüfen das mit Ihnen und stellen den Antrag auf Wunsch.

Wann darf gefällt werden?

Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt zwischen 1. März und 30. September starke Rückschnitte und Fällungen. Schonende Pflege- und Formschnitte sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bleiben möglich. Privatgärten sind üblicherweise von dieser Regelung ausgenommen. 

Kommen Maschinen in den Garten?

Nur wenn es der Standort zulässt und sinnvoll ist. In beengten oder empfindlichen Gärten arbeiten wir in Seilklettertechnik und lassen die Stücke ggf. auch kontrolliert ab – ohne schwere Fahrzeuge auf dem Rasen.

Was passiert mit dem Holz?

Auf Wunsch nehmen wir Grüngut und Stammholz mit und entsorgen es. Wenn Sie das Holz behalten möchten, lassen wir es in der gewünschten Länge vor Ort.

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